Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen „Bildung für das 21. Jahrhundert
„Der Corona-Virus hat jeden von uns verändert. Er bestimmt unseren Alltag, jede Handlung und viele Gedanken. Schulen sind ein Seismograph gesellschaftlicher Bedingungen, Strömungen und Befindlichkeiten. Es kann daher niemanden wundern, dass die Corona-Pandemie unser Schulsystem in besonderer und vielfältiger Weise auf unterschiedlichen Ebenen erschüttert hat. Die Grundfesten mussten an vielen Orten neu sortiert und teilweise neu aufgebaut werden. Es sind auch wacklige Mauern eingestürzt. Corona hat die Schwachstellen unseres Bildungssystems offensichtlich gemacht. Niemals wurde deutlicher, wie wichtig ein gut aufgestelltes, funktionierendes Schulsystem für unsere Gesellschaft ist und niemals wurde deutlicher, dass unsere Schulen dringend bessere Rahmenbedingungen benötigen, um allen an sie gestellten Aufgaben annähernd gerecht werden zu können.“ Dies hat der VBE NRW im Juni 2021 in seinem Denkanstoß für einen gelingenden Schulstart 2021/2022 festgehalten.
Im vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden Aspekte dieser Schwachstellen und Herausforderungen und damit die Notwendigkeit der Optimierung der Rahmenbedingungen aufgenommen und verdeutlicht. Ausdrücklich unterstreicht der VBE NRW den Antrag in seinen Ausführungen hinsichtlich des hohen Engagements des Personals und der Feststellung, dass Bildung mehr als Wissensvermittlung bedeutet. Und genauso schließt der VBE sich der Einschätzung an, dass – nicht nur die Pandemie – Kraft gekostet hat und viele Kolleginnen und Kollegen sich erschöpft fühlen und auch aus diesem Grund Entlastung in den Schulen systematisch und möglichst schnell spürbar werden muss.
Aus Sicht des VBE NRW ist und bleibt die größte Baustelle der Schul- und Bildungspolitik der Personalmangel, der durch eine viel zu lange, stets zu kurzfristig gedachte und angelegte Personalversorgungsstrategie verschiedener Landesregierungen verursacht worden ist und dem fast ausschließlich mit akuten Notfallprogrammen aber nicht mit nachhaltigen Schritten begegnet wurde. Schulen benötigen originär ausgebildetes Lehrpersonal und – auch wenn es einer beständigen Evaluation bedarf – das Lehrerausbildungsgesetz und die Lehrkräfteausbildung in Nordrhein-Westfalen bieten eine solide Grundlage für diese Ausbildung. Wenn jedoch auf der einen Seite eine zu geringe Studienplatzkapazität steht und auf der anderen Seite die Ungerechtigkeit in der Bezahlung am Ende trotz der gleichwertigen Ausbildung stehen, dann bedarf es keines Erstaunens, dass Personal fehlt. Neben der Beseitigung der ungerechten Bezahlung, die am Ende der Ausbildung steht, wäre es für den VBE NRW durchaus diskussionswürdig über eine höhere Flexibilität in der universitären Lehrerausbildung im Bachelorbereich nachzudenken. Hier scheint teilweise auch die Unkenntnis über das vielfältige Schulwesen und die verschiedenen Lehrämter der unterschiedlichen Schulformen bei den Studienanfängerinnen und -anfängern eine Rolle zu spielen. Und nicht zuletzt sind auch die Rahmenbedingungen, unter denen an Schule gearbeitet werden, zu optimieren. Hier zielt der vorliegende Antrag mit seinen Gedanken in Richtung einer Reform der Lehrerarbeitszeit (Stichwort: Neubeschreibung der Arbeitszeit durch Absenkung der Unterrichtsverpflichtung und Berücksichtigung der Faktoren wie Beratung und Netzwerkarbeit, Teamzeit und Kooperation) und der Entwicklung des Fortbildungsmanagements in eine richtige Richtung, auf eine Diskussion, die dringend zu führen sein wird. Hingegen wird der Ansatz durch eine Neujustierung des Praxissemesters eine verlässliche Unterstützungsstruktur zu gewinnen, eher kritisch gesehen. Die Ausbildung sollte der auszubildenden Person dienen und nicht dem System. Diese Problematik ist in den Schulen durchaus durch den zweiten Ausbildungsteil bereits allzu bekannt und auch hier ist der hohe Anteil des sogenannten eigenverantwortlichen Unterrichts eher ein Stellengenerierungselement, denn ein wichtiger Anteil einer Ausbildung zu einer reflektierten Lehrpersönlichkeit. Und an dieser Stelle muss der VBE NRW erneut nicht nur auf die Problematik der ungerechten Bezahlung der Lehrkräfte, sondern auch der Kolleginnen und Kollegen in der Lehrerausbildung, den Fachleitungen, hinweisen.
Zur wichtigsten Ressource in den Schulen insgesamt zählt der Faktor Zeit, der neben der bereits erwähnten Reform der Arbeitszeit auch durch verbesserte Rahmenbedingungen und letztlich ein quantitatives sowie qualitatives Personalangebot gesteuert werden kann. Ebenso wie Bildung mehr als Wissensvermittlung ist, so ist Schule mehr als Unterricht. Und je länger die Zeit ist, die Kinder und Jugendliche in Schule verbringen, umso größer ist der Bedarf an unterschiedlichen pädagogischen Professionen aber auch unterstützendem Personal bei Betreuung und Verwaltung. Dieses Personal darf nicht als Lückenfüller für fehlendes Lehrpersonal gesehen oder gar stattdessen eingestellt werden, sondern muss seiner Expertise entsprechend zusätzlich eingesetzt werden. Der VBE NRW hat seit vielen Jahren Multiprofessionalität in Schule gefordert, sie ist mittlerweile auch in Teilen angekommen – jedoch just zu dem Zeitpunkt, als der Lehrkräftemangel am größten war, zunächst im Bereich der Sonderpädagogik und anschließend allgemein. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass die jeweiligen Landesregierungen Multiprofessionalität eher als Notlösung gesehen haben, denn als eine notwendige grundlegende Voraussetzung für die Arbeit in den Schulen. Der vorliegende Antrag beleuchtet das Thema der Multiprofessionalität aus verschiedenen Blickwinkeln, von denen die Etablierung der Multiprofessionalität in Schule, der Ausbau der Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher aber auch der Inklusionsbegleiterinnen und -begleiter (Schulbegleitungen) – einschließlich deren Professionalisierung – sowie der Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter und Schulpsychologinnen und -psychologen sowie Gesundheitsfachkräfte in Schule im Hinblick auf Ganztag, Inklusion und den Sozialraum Schule allgemein zu unterstützen sind. Nicht zu vergessen sind an dieser Stelle allerdings auch zusätzliche Professionen aus dem Bereich der Verwaltung und der IT, die ebenso dringend im System gebraucht werden, um den Faktor Zeit zu schaffen, den Schule so dringend benötigt. Dabei darf die Partizipation am und die Rolle dieser Personalgruppen innerhalb des Schullebens nicht vergessen werden, sondern muss konsequent mitgedacht werden.
Wenn schulische Inklusion nicht mehr von der Zuerkennung von AO-SF abhängig sein soll, dann bedarf es mehr, als der Abschaffung der AO-SF-Verfahren. Dann müssen die Schulen auch derart mit den notwendigen personellen und sächlichen Ressourcen ausgestattet sein, dass sie auch in die Lage versetzt sind, alle Schülerinnen und Schüler im wahrsten Sinne des Wortes individuell fördern zu können. Sollte die im Antrag formulierte „Verankerung der sonderpädagogischen Förderung in der allgemeinen Lehrerausbildung“ das Ziel verfolgen, das Lehramt für Sonderpädagogik obsolet zu machen, dann widerspricht der VBE NRW an dieser Stelle eindeutig. Vielmehr ist diese Expertise an den Schulen – gerade auf dem perspektivisch noch langen Weg zur Inklusion – von Bedeutung. Das bedeutet nicht, dass sonderpädagogische Lehrkräfte qua Ausbildung Expertinnen und Experten für schulische Inklusion sind, aber gerade die Zusammenführung der unterschiedlichen professionellen Sichtweisen auf die Schülerinnen und Schüler ermöglichen umso mehr ein gemeinsames ganzheitliches Bilden und Erziehen.
Investitionen in Bildung zu verstärken, bedeutet für den VBE NRW auch, dass Investitionen seitens der Schulträger in die Schulbauten zu verstärken sind. Denn auch hier hat die Pandemie die bereits seit langer Zeit bekannten nicht nachhaltig angelegten Investitionen in notwendige Sanierungs-, Renovierungs-, Aus- und Neubauvorhaben nochmals deutlich zum Vorschein gebracht. Bildung für das 21. Jahrhundert kann auch nur in Schulgebäuden gestaltet werden, die diesen Erfordernissen Rechnung tragen. Hier gilt es, ein gemeinsames Verantwortungsgefühl der unterschiedlichen Finanzierungsträger des Schulsystems zu entwickeln, das zielführend für die Kinder und Jugendlichen ist und nicht darauf ist, diese Verantwortung möglichst in die jeweils anderen Schuhe zu schieben.
Ähnliches gilt für die Frage der Digitalisierung. Auch hier wurde viel zu lange durch die unterschiedlichen Verantwortungstragenden ebendiese stets von sich weggeschoben. Digitalisierung in der Schule ist eine Ausstattungsfrage genauso wie sie eine gesellschaftliche, soziale und politische Frage ist. Rückblickend kann die Verschleppung der schulischen Digitalisierung und damit auch der Frage nach der Bildung in der digitalen Welt nur als verantwortungslos bezeichnet werden, wobei die Verantwortung zahlreiche Eltern hat. Insofern ist der Ausstattungsschub, der pandemiebedingt enorm und für schulpolitische Verhältnisse nahezu in Lichtgeschwindigkeit vorangeschritten ist, durchaus zu begrüßen. Sicherlich darf sich jetzt nicht zurückgelehnt werden in dieser Frage. Denn nach wie vor ist die Ausstattung nicht überall im gleichen Maße vorhanden und zudem mangelt es auch noch bei den unterschiedlichen Stellen an dem nötigen Bewusstsein der nachhaltigen Finanzierungsgrundlage. Und gleichzeitig muss die Verankerung der Digitalität in der Lern- und Lehrwelt der Schulen durch fortlaufende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gestützt werden. Dies alles während einer Zeit des Personalmangels, in der genau diese – die Zeit – fehlt. Es muss klar sein, dass Digitalisierung in Schule kein Sparstrumpf ist – auch nicht mittel- oder langfristig – sondern einer kontinuierlichen Grundausstattung personeller wie finanzieller Art bedarf. Die Aussagen des vorliegenden Antrags im Hinblick auf Datenschutz und Fachpersonal unterstützt der VBE NRW.
Schulen muss mehr Freiraum und Eigenverantwortung gegeben werden, aber auch der notwendige Gestaltungsspielraum, diese zu nutzen. Es reicht nicht, pädagogische Souveränität zu beschreiben. Es müssen die notwendigen Hebel umgelegt werden, dass Schulen diese Souveränität auch nutzen können. Hierbei spielt neben der Ausstattungsfrage auch die Frage des Vertrauens in die Schulen, ihr Personal und ihre Professionalität eine nicht zu unterschätzende Rolle. Politik und Regierung müssen an dieser Stelle unterstützend und begleitend wirken. Und Schulaufsicht muss dahingehend gestärkt werden, dass sie die Schulen bei der Gestaltung des Unterrichts, der Erziehung, der Bildung sowie des Schullebens in eigener Verantwortung unterstützen und beraten können. Innerhalb eines gemeinsamen landesweiten Rahmens müssen Schulen eigene Wege ermöglicht und eventuelle Kurskorrekturen nicht als Scheitern verurteilt werden. Der VBE NRW stützt den vorliegenden Antrag in dieser Hinsicht, was beispielsweise die flexiblere Lernorganisation, Wege des jahrgangsübergreifenden Lernens oder auch andere Formen der Leistungsrückmeldung betrifft.
Schule gibt notwendigen Raum, um Demokratie zu erlernen und zu erleben. Sie ist einer der wenigen Orte in unserer Gesellschaft, an welchem sich alle Kinder und Jugendliche über einen längeren Zeitraum begegnen. Schule spielt deshalb eine zentrale Rolle für unsere gesamte Gesellschaft, um unsere Demokratie weiter zu festigen mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern, die diese auch zu gestalten wissen. Aber Demokratie und demokratische Werte sind keine Selbstverständlichkeit. Nicht zuletzt aus diesem Grund sieht der VBE NRW ebenfalls in den Feldern der Demokratiebildung sowie der Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung wichtige Bildungsziele der Schule und damit auch einer Bildung für das 21. Jahrhundert.
Für den VBE NRW stellen die aus der Corona-Pandemie zu ziehenden Lehren eine Verpflichtung für alle in der Schul- und Bildungspolitik verantwortungstragenden Institutionen, Parteien und Personen und nicht zuletzt die Landesregierung dar, Bildung gemeinsam neu zu denken und die Schulen endlich zukunftsfest aufzustellen.
Stefan Behlau
Vorsitzender VBE NRW
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